Ohne ÖNORM B 2110 kein Bauvertrag mehr. Mit ihr lassen sich gewisse „Gefahren“, wie unbegründete Mehrkostenforderungen und teure Leistungsabweichungen, entschärfen.
Im Mai wurde die Neufassung der ÖNORM B 2110 herausgegeben. Sie bringt kleine Änderungen beim Zustandekommen eines Bauvertrages, bei den Leistungsabweichungen und bei den Vertragsstrafen.
Informieren Sie sich im Spezialseminar zur ÖNORM B 2110 am 13. September über die Neuerungen, die auch Anpassungen in den ÖNORMEN A 2060 und B 2118 nach sich zogen, und über die wichtigsten Inhalte und Stolpersteine bei der Anwendung der bewährten Norm.
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Jurist, Immobilientreuhänder und Unternehmensberater, Vortragender in den Bereichen Liegenschaftsrecht, Liegenschaftsbewertung und Immobilienwirtschaft, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung in den Fachgebieten „Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften (Baugründe, Wohnungseigentumsobjekte)“ und „Mietzins und Nutzungsentgelt“.
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