Vor wenigen Tagen endete die Begutachtungsfrist für das Vergaberechtsgesetz 2026, das voraussichtlich im März 2026 in Kraft tritt und zahlreiche Neuerungen im BVergG mit sich bringt:
Neuregelungen für Auftraggeber & Bieter Welche Auswirkungen diese rechtlichen Änderungen auf Ihr Vorgehen als Auftraggeber oder Bieter haben, erfahren Sie im Rahmen der Tagung Vergaberecht 2026 – inkl. aller Neuerungen des Vergaberechtsgesetzes! Ihr Nutzen:
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Prof. Dr. Michael Breitenfeld Rechtsanwalt und Gründungspartner der Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG mit den Tätigkeitsschwerpunkten Öffentliches Wirtschaftsrecht, insbesondere Vergaberecht und Beihilferecht sowie Bauvertragsrecht
Er ist Leiter der Stabsstelle Vergaberecht im Bundesministerium für Justiz. Davor war er Vorsitzender der Bund-Länder Arbeitsgruppe für die Umsetzung der Vergaberichtlinien in Österreich, Laienrichter des Bundesverwaltungsgerichtes, Vertreter der Republik Österreich im Beratenden Ausschuss für das öffentliche Auftragswesen und in der Ratsarbeitsgruppe „Wirtschaftsfragen (öffentliches Auftragswesen)“, ständiger Prozessvertreter der Republik Österreich für Verfahren vor dem EuGH und Vertreter Österreichs in der AG I „Procurement“ von UNCITRAL. Er ist Autor zahlreicher Publikationen im Vergabebereich, Mitherausgeber der Zeitschrift für Vergaberecht und Beschaffungspraxis (ZVB), Mitherausgeber des Großkommentars zum Bundesvergabegesetz (zusammen mit Schramm/Aicher) und Vortragender an verschiedenen in- und ausländischen Einrichtungen.
Mag. Alexandra Terzaki Juristin, Geschäftsführerin der TERZAKI Unternehmensberatung (Wien) und international anerkannte Expertin im Vergabemanagement und Verfahrensdesign bei der öffentlichen Beschaffung.
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