Am 2. Februar 2025 trat Artikel 4 der KI-Verordnung in Kraft. Damit wurde KI-Kompetenz zur Pflicht. Ab dem 2. August 2025 drohen bei Verstößen gegen den EU AI-Act Sanktionen von bis zu EUR 35 Mio. oder 7 % des Jahresumsatzes.
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• welche Kompetenzen Unternehmen vorweisen müssen, • welche Anwendungen ab sofort verboten sind und • welche Nutzung sogar nachträglich noch bestraft wird.
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Mag. Natascha Windholz, MSc. Juristin und Information Security Officerin Spezialistin für NIS, IT-Recht und Künstliche Intelligenz, ehemalige Datenschutzbeauftragte. Mag. Natascha Windholz hat in Wien Rechtwissenschaften studiert. Bereits während ihres Studiums lag ihr Schwerpunkt auf IT-Recht, ihre Masterarbeit schrieb sie zur Künstlichen Intelligenz. Unmittelbar nach Studienabschluss war sie in einer Kanzlei in Wien tätig, die sich u.a. auf IT-Recht spezialisiert hatte, danach bei der Datenschutzagentur. Jetzt ist sie Spezialistin für NIS, IT-Recht und Künstliche Intelligenz. Ihre Schwerpunkte liegen im Steuern von Informationen und Daten, sie berät rund um Themen wie KI, Cloud Governance und IT-Beschaffung. Natascha Windholz ist Mitautorin der „Formularmappe: Datenschutz im Unternehmen“, erschienen beim Forum Verlag.
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