Niederösterreich hat den Renovierungspass in seiner Bauordnung verankert – am 29. Mai 2026 treten die Bestimmungen in Kraft. Auch die übrigen Bundesländer haben bis Ende Mai 2026 Zeit, die neue OIB-Richtlinie 6 in ihrem Landesrecht umzusetzen. Erfahren Sie direkt von den Experten des OIB-Instituts in unserem LIVE Online-Seminar • welche Änderungen künftig bei Ihren Bauprojekten zu berücksichtigen sind, • was im Zusammenhang mit dem Renovierungspass von Ihnen zu tun ist und • welche Auswirkungen die Zwischenrichtlinie auf die zuletzt erlassenen Richtlinien 2023 hat. Ihre Vorteile:
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Dipl.-Ing. Hubert Meszaros absolvierte das Studium Umwelt- und Bioressourcenmanagement an der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU). Bereits damals war er bereits am Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) im Referat „Bauphysik“ tätig. In seinen heutigen Zuständigkeitsbereich beim OIB fallen unter anderem folgende Aufgaben: - Erstellung von Bautechnischen Zulassungen (BTZ) und Europäischen Technischen Bewertungen (ETA) im Bereich Brandschutz (z.B. Abschottungen, Stahlbrandschutz, Brandschutztüren (Innentüren), Abschlusssysteme für Förderanlagen) und Nichttragende Innenwände - Betreuung der OIB-Richtlinien und Mitarbeit bei der Erstellung der OIB-Richtlinien sowie die Koordination der Arbeit der zuständigen Sachverständigenbeiräte (insb. OIB-Richtlinie 3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ und OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“) - Mitarbeit bei ÖNORM und CEN (Brandschutz; Komitee 006 und CEN/TC 127) - Mitarbeit an div. Gesetzen (z.B. Radonschutzverordnung)
Dipl.-Ing. Thomas Unger schloss sein Masterstudium Bauingenieurwesen-Baumanagement am FH-Campus Wien ab und ist seither beim Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) tätig. Seit 2016 ist er im Referat "Bauphysik" zuständig für die Bautechnischen Zulassungen und Europäischen Technischen Bewertungen für Brandschutzprodukte und Dämmstoffe. Er betreut und erstellt die OIB-Richtlinien als Zuständiger in den Sachverständigenbeiräten, insbesondere für die OIB-Richtlinie 5. Er wirkt bei ÖNORMEN mit, insbesondere für Schallschutz.
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