Der Begriff aus dem Steuerrecht beschreibt Sachen und Rechte sowie sonstige vermögenswerte Vorteile, wenn für deren Erlangung Aufwendungen getätigt worden sind, ihnen im Geschäftsverkehr ein selbstständiger Wert beigelegt wird und sie allein oder im Rahmen des gesamten Betriebs verkehrsfähig sind.
Der handelsrechtliche Begriff des Vermögensgegenstands ist mit dem steuerrechtlichen (positiven) Wirtschaftsgutbegriff weitgehend identisch. Zur deutlichen Abgrenzung werden die „Assets“ aus US-GAAP bzw. IFRS meist mit „Vermögenswerten“ übersetzt.
Wichtige Neuigkeiten!