Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Die Willenserklärung besteht aus einem äußeren und inneren Erklärungstatbestand.
Der äußere Tatbestand setzt ein Verhalten voraus, welches nach der Vereinbarung, dem Verständnis der Beteiligten oder der Verkehrssitte den Schluss auf einen bestimmten Geschäftswillen zulässt.
Der innere subjektive Tatbestand einer Willenserklärung setzt sich aus dem Handlungswillen, dem Erklärungsbewusstsein und dem Geschäftswillen zusammen.
Die Willensbekundung kann ausdrücklich (Schrift, Wort) oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Schweigen ist grundsätzlich keine Willenserklärung, da diesem i. d. R. kein Erklärungswert zukommt.
Wichtige Neuigkeiten!