Die auf Gewinne aus Börsengeschäften anfallende Einkommensteuer, die auf alle Börsentransaktionen anfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zwölf Monate (Spekulationsfrist) verstrichen sind.
Börsengeschäfte, die ersichtlich von vornherein bloß spekulativen Charakter haben, wie dies für manche Optionsgeschäfte zutrifft, unterliegen im Allgemeinen auch dann dieser Steuer, wenn zwischen dem Eröffnungs- und Schlussgeschäft mehr als zwölf Monate liegen. Wie innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne der Einkommensteuer unterliegen, so können umgekehrt auch innerhalb dieser Fristen entstandene Verluste steuerlich geltend gemacht werden. Obergrenze ist der jeweilige Gesamtbetrag der im entsprechenden Jahr angefallenen und zu versteuernden Gewinne. Um eine solche Besteuerung zu vermeiden, können sich Anleger ggf. durch Abschluss von Termin- bzw. Optionsgeschäften auf die entsprechenden Basiswerte über die entscheidende Spekulationsfrist retten.
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