Sonderabschreibungen können in gesetzlich zugelassenen Fällen neben der normalen AfA (Absetzung für Abnutzung) als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Sie werden ursprünglich nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um die Selbstfinanzierungskraft der Unternehmen in der Wiederaufbauphase zu fördern. Die Ausnutzung der Sonderabschreibungsformen führt zu Gewinnverlagerungen und Steuerverschiebungen und ist somit eine Liquiditätshilfe. Der langfristige Vorteil besteht in einer zinslosen Steuerstundung.
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