Scheingeschäft

Begriff Definition
Scheingeschäft

Ein Geschäft, das steuerlich nicht anerkannt wird. Bei entsprechendem Vorsatz der Beteiligten kann auch Steuerhinterziehung (Tax Evasion) vorliegen.

Im deutschen Steuerrecht wird in diesem Zusammenhang auch vom Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten gesprochen.

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