Die Prozesskostenrechnung ist ein Instrument, das die Kosten der indirekten Leistungsbereiche (z. B. Beschaffung, Marketing, Vertrieb) abbildet und eine verursachungsgerechtere Verteilung dieser Gemeinkosten ermöglicht.
Sie basiert auf dem aus den USA stammenden Activity-based Costing (ABC), unterscheidet sich jedoch in dem Punkt, dass sie nicht die Aktivitäten (engl.: Activities) als Basis hat, sondern die sich aus Aktivitäten zusammensetzenden Prozesse. Ziel der Prozesskostenrechnung ist eine verursachungsgerechtere Verrechnung der Gemeinkosten eines Unternehmens. Die Gemeinkosten werden nicht mehr über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung auf die einzelnen Kostenstellen verteilt, wo sie dann über prozentuale Zuschlagssätze auf die Kostenträger verrechnet werden, sondern über die mengenmäßige Inanspruchnahme von Teilprozessen. Ein völliger Wegfall der Zuschlagssätze ist kaum realisierbar, da ein Rest von nicht zuordenbaren Gemeinkosten auch bei Einsatz der Prozesskostenrechnung verbleibt. Die Einzelkosten sind nicht Gegenstand der Prozesskostenrechnung, da diese direkt den Kostenträgern zugerechnet werden können.
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