Nach- und vorschüssig

Begriff Definition
Nach- und vorschüssig

Zahlungsströme können entweder zum Jahresbeginn (vorschüssig) oder zum Jahresende (nachschüssig) anfallen.

Beispiel:

  • Der Barwert einer nachschüssigen Zahlung im zweiten Jahr wird durch Abzinsen über zwei Jahre berechnet.
  • Der Barwert einer vorschüssigen Zahlung im zweiten Jahr entspricht einer nachschüssigen Zahlung im ersten Jahr und wird somit durch Abzinsen über ein Jahr bestimmt.
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