Die Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen nennt man lineare Abschreibung.
Sie ist das Standardverfahren im deutschen Steuerrecht und wird daher oft auch für die bilanzielle (handelsrechtliche) Abschreibung eingesetzt. Die Anschaffungskosten des abzuschreibenden Wirtschaftsguts werden dabei gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt. Damit wird in jedem Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist gesetzlich vorgeschrieben und ist in der AfA-Tabelle zu finden (AfA = Absetzung für Abnutzung).
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