Lastschrift

Begriff Definition
Lastschrift

Der Empfänger wird durch den Schuldner ermächtigt, den Betrag seiner Forderung durch dessen Kreditinstitut einziehen zu lassen.

Hier agiert also der Gläubiger (im Gegensatz zur Überweisung). Voraussetzung ist das Einverständnis des Schuldners.

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