Ziel der Kostenumlage ist die Sammlung der im Betrieb angefallenen Gemeinkosten auf den Hauptkostenstellen, um eine Verteilung auf die Kostenträger (Kostenträgerrechnung) durchführen zu können. Man muss zunächst zwischen direkt zurechenbaren Kosten (Einzelkosten) und nicht direkt zurechenbaren Kosten (Gemeinkosten) trennen.
Zur Überwälzung der sekundären Gemeinkosten auf die Hauptkostenstellen verwendet man den Betriebsabrechnungsbogen (BAB).
Nach Fertigstellung der Kostenumlage (Abrechnung) sind nur noch die Hauptkostenstellen mit Kosten (Endkosten) belastet. Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung sollte möglichst verursachungsgerecht (nach der jeweiligen Inanspruchnahme) vorgenommen werden.
Wichtige Neuigkeiten!