Ein internes Kontrollsystem (IKS) besteht aus systematisch gestalteten organisatorischen Maßnahmen und Kontrollen im Unternehmen zur Einhaltung von Richtlinien und zur Abwehr von Schäden, die durch das eigene Personal oder böswillige Dritte verursacht werden können.
Die Maßnahmen beruhen auf technischen und organisatorischen Prinzipien. Sie umfassen z. B.:
Das IKS wird bedarfsgerecht von der Leitung angeordnet bzw. eingerichtet und bezüglich seiner Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit periodisch überprüft und angepasst. Interne Kontrolle ist nicht nur eine Angelegenheit von Eigentümern oder Managern, sondern wird oft auch von externen Stellen (Gesetzgeber, EU, Rechnungshöfe, Wirtschaftsprüfer, Versicherungen und Banken) gefordert. Durch die Definition von Zielen und Kontrollen zu ihrer Absicherung (englisch: Control Objectives) kann die Unternehmensleitung den Gesamtbedarf an Kontrollen feststellen.
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