Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk im mangelfreien Zustand abzuliefern. Das bedeutet, dass der Verkäufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln verschaffen muss.
Nach deutschem Recht steht dem Verkäufer zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu. Falls die Nacherfüllung scheitert, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen.
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