Gesamtkostenverfahren

Begriff Definition
Gesamtkostenverfahren

Das Gesamtkostenverfahren ist im internen Rechnungswesen ein Verfahren der kurzfristigen Erfolgsrechnung.

Die Betriebsleistung ergibt sich aus den Umsatzerlösen einer Periode (= Absatzleistung) und den Herstellkosten der Bestandsmehrungen (= Lagerleistung). Ihr werden die nach Kostenarten gegliederten Gesamtkosten der Periode und die Herstellkosten der Bestandsminderungen gegenübergestellt. Als Ergebnis erhält man den Betriebsgewinn bzw. Betriebsverlust.

Im Bereich des externen Rechnungswesens bezeichnet das Gesamtkostenverfahren das Gegenverfahren zum Umsatzkostenverfahren bei der Aufstellung der GuV.

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