Einzelkosten können einem bestimmten Bezugsobjekt zugeordnet werden.
Die Bezugsobjekte können dabei je nach dem Auswertungszweck Produkte, Dienstleistungen, Aufträge, Kostenträger, Projekte, Profitcenter oder Kostenstellen (Abteilungen, Bereiche, Regionen, Niederlassungen) sein. Die Kostenerfassung sollte es ermöglichen, dass für sämtliche zu belastende Kostenelemente klare Belege und eine eindeutige Kontierung bestehen.
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