Die Einkünfteermittlung durch Überschussrechnung wird im deutschen Steuerrecht auch Einnahme-Überschuss-Rechnung bezeichnet. Die Gewinnermittlung erfolgt dabei durch Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen einer Rechnungsperiode.
Im deutschen Steuerrecht werden auch Abschreibungen berücksichtigt.
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