Der Eigentumsvorbehalt ist ein Instrument der Kreditsicherung.
Durch den Eigentumsvorbehalt, d.h. die aufschiebend bedingte Übereignung bei unbedingt abgeschlossenem Kaufvertrag, behält sich der Veräußerer (z. B. der Warenlieferant) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an den Waren vor; andererseits ist der Erwerber bereits berechtigt, die Sache in Besitz zu nehmen und zu benutzen, ggf. auch zu verwerten. Mit dem Eintritt der Bedingung (i. d. R. Zahlung der letzten Kaufpreisrate) geht das Eigentum automatisch auf den Erwerber über, ohne dass es einer nochmaligen Einigung bedarf.
Wichtige Neuigkeiten!