Eigenkapital zählt zu den Finanzierungsmitteln eines Unternehmens. Es entsteht durch Einzahlungen bzw. Vermögenseinbringung der Eigentümer (Kapitalerhöhung), darüber hinaus z. B. aus einbehaltenen Gewinnen (Selbstfinanzierung) und Rückstellungen.
Zum Eigenkapital zählen vor allem das gezeichnete Kapital, also das Grundkapital einer Aktiengesellschaft bzw. das Stammkapital einer GmbH-, die Kapital- und Gewinnrücklagen sowie ein möglicher Gewinnvortrag. Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften (OHG, KG) wird außerdem das in der Bilanz nicht ausgewiesene Privatvermögen der Inhaber bzw. persönlich haftenden Gesellschafter hinzugerechnet. Aus rechtlicher Sicht ist für Eigenkapital typisch, dass es einen Anspruch auf den Gewinn des Unternehmens vermittelt. Es ist gegenüber den Forderungen der Fremdkapitalgeber nachrangig und daher echtes „Risikokapital“. Es ist deshalb meist auch teurer als Fremdkapital. Hinreichendes Eigenkapital ist auch Voraussetzung für eine Fremdfinanzierung, da es dazu dient, die Risiken der Fremdkapitalgeber zu verringern.
Eigenkapital hat gegenüber dem Fremdkapital den Vorteil, dass in schwierigen Phasen vorübergehend die Vergütung ausgesetzt werden kann.
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