Man unterscheide: die juristische Doppelbesteuerung, d. h., derselbe Steuerpflichtige wird wegen desselben Sachverhalts zweimal besteuert, und die wirtschaftliche Doppelbesteuerung, d. h. die Besteuerung des Gewinns durch Körperschaftsteuer bei der Kapitalgesellschaft und der Besteuerung der Dividende beim Anteilseigner (Doppelbelastung). Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung gibt es Doppelbesteuerungsabkommen und Anrechnungsverfahren.
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