CIF – Kosten, Versicherung, Fracht – gehört zu den C-Klauseln der Incoterms. Hier trägt der Exporteur den Hauptteil der Transportkosten.
Der Exporteur trägt alle Kosten bis zum Erreichen des Bestimmungshafens, einschließlich der Transportversicherung. Der Gefahrenübergang auf den Importeur entsteht mit Überschreiten der Schiffsreling im Verschiffungshafen.
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