Bildungsurlaub

Begriff Definition
Bildungsurlaub

Der Begriff Bildungsurlaub bezeichnet eine Form des Sonderurlaubs, den Arbeitnehmer beantragen können, um sich weiterzubilden oder Zusatzqualifikationen zu erlangen.

Klassische Weiterbildungsthemen sind Sprach- oder Computerkenntnisse, Rhetorik oder Persönlichkeitsbildung. Entsprechende Kurse werden von Bildungsakademien, von der IHK und weiteren Trägern angeboten. Die meisten deutschen Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, auch wenn die deutsche Gesetzgebung diesbezüglich nicht bundesweit einheitlich ist. Das hängt damit zusammen, dass nicht der Bund, sondern die einzelnen Bundesländer ein entsprechendes Recht auf Freistellung für Bildung im Rahmen ihrer Landesgesetze eingeführt haben. Grundlage dafür war wiederum ein Übereinkommen der Bundesrepublik Deutschland mit der Internationalen Arbeitnehmerorganisation (ILO) aus dem Jahr 1974.

Bedingungen und Antragstellung

Die meisten Bundesländer gewähren allen Arbeitnehmern außer Beamten und Auszubildenden einen jährlichen Urlaubsanspruch zur Weiterbildung von durchschnittlich 5 Tagen. Ausnahmen sind Bayern, Sachsen und Thüringen. Hier gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze. Damit ein entsprechender Antrag des Arbeitnehmers bewilligt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Fortbildungsmaßnahme muss in dem entsprechenden Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sein und täglich mindestens sechs Stunden umfassen.
  • Eine Antragsfrist von sechs Wochen muss eingehalten werden.
  • Der Arbeitnehmer muss (in den meisten Bundesländern) die Kosten selbst tragen und erhält im Gegenzug eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
  • Der Arbeitnehmer muss die Relevanz der angestrebten Maßnahme für seinen Arbeitsplatz fachlich begründen.
  • Das Arbeitsverhältnis muss bei Antragsstellung eine bestimmte Zeit bestanden haben.

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