Bezugsgrößen

Begriff Definition
Bezugsgrößen

Eine Bezugsgröße oder Leistungsart ist der Maßstab der Leistung einer am Leistungserstellungsprozess beteiligten Kostenstelle.

Sie soll die Abhängigkeit der Kostenstellenkosten von der erbrachten Kostenstellenleistung verursachungsgerecht darstellen.
In vielen Kostenstellen ist die Bezugsgrößeneinheit die Mitarbeiter- oder die Maschinenstunde. Es kann aber auch sein, dass sich
die Leistung besser in Stück, Laufmeter, Quadratmeter oder Kilogramm messen lässt.

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